Wasserrahmenrichtlinie

Die Richtlinie 2000/60/EG der EU vom 23.10.2000 schaffte einen Ordnungsrahmen für Maßnahmen der europäischen Gemeinschaft im Bereich Wasserpolitik. Ziel war die Vereinheitlichung und die Ausrichtung der Politik auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung. Einer der zentralen Bestandteile ist das Verbesserungsgebot von Oberflächengewässer zur Erreichung des guten Zustands bzw. des guten Potenzials und das Verschlechterungsgebot für den Zustand von Wasserkörpern.

An verschiedenen Stellen haben wir mit unserer Arbeit Kontakt mit der WRRL und ihrer Umsetzung. Beispielweise wirkten wir an der Erstellung von Bewirtschaftungsplänen für Einzugsgebiete im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie mit.

Projektbeispiel: Bewirtschaftsplan der Modau

Die biologischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten bearbeiten wir selber. Kieselalgen können wir beproben oder die ganze Qualitätskomponente von Probenahme bis Interpretation der Ergebnisse von einer befreundeten Spezialistin bearbeiten lassen.

Nach oben scrollen