Die Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) Artikel 4, Absatz 1, Buchstabe a fordert für Oberflächengewässer den guten ökologischen Zustand oder für stark veränderte Wasserkörper (sogenannte HMWB) das gute ökologische Potenzial. Dies inkludiert bereits, dass Reproduktion und Populationsaustausch von Fischen und Fischnährtieren durch Wasserhindernisse nicht gestört werden dürfen, wird aber in Anhang V, Nr. 1.2 über die hydromorphologische Qualitätskomponente „Durchgängigkeit des Flusses“ präzisiert.
Laut „Maßnahmenprogramm Hessen 2021-2027“ des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) wurden allein in Hessen 9360 Wanderhindernisse als flussauf „weitgehend unpassierbar“ oder „unpassierbar“ bewertet, was den noch erheblichen Bedarf verdeutlicht. Die Planung von Fischaufstiegsanlagen erfolgt i.d. R. durch Fachingenieure. Unser Beitrag ist die Beratung im Rahmen der Planung, Umsetzung sowie die Erfolgskontrolle und ggfs. deren Optimierung.
Wir setzen uns für eine ganzheitliche Betrachtung sowie pragmatische Lösungen ein, die dem Arten- und Naturschutz sowie dessen Akzeptanz dienen und die verschiedenen Interessensgruppen berücksichtigen.