§3 des hessischen Fischereigesetzes (HFischG) verknüpft das Fischereirecht mit einer Hegepflicht für Fische und Fischnährtiere in einem Gewässer. §28 HFischG sieht die Erstellung eines Hegeplan für die Hegegemeinschaften vor. Hegepläne sind ein fachlicher Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplan, mit dem die gesetzliche Hegepflicht umgesetzt wird. Wir erstellen fischereiliche Hegepläne für Fließ- und Stillgewässer.
Projektbeispiel:
Der größte See im Rhein-Main-Gebiet ist der Langener Waldsee. Für die Freizeitnutzung, z.B. „Ironman“, ist er von teils überregionaler Bedeutung. Für die Stadt Langen haben wir den fischereilichen Hegeplan erstellt und führen ihn kontinuierlich entsprechend der Seenentwicklung weiter.
