Neben unserem Fokus auf aquatische und semiaquatische Artengruppen bieten wir die Erfassung von beispielsweise Vögeln und Reptilien an. Für Arten, die wir in der gewünschten Tiefe nicht selbst bearbeiten können verfügen wir durch unsere langjährige gutachterliche Tätigkeit über ein Netzwerk aus Partnern, mit denen wir weitere Artengruppen anbieten können wie z.B. Fledermäuse, xylobionte Käfer, Säugetiere etc..
Reptilien
Die Reptilienfauna ist in Mitteleuropa zwar artenarm, aber dafür sind fast alle Arten gesetzlich besonders oder streng geschützt. Neun in Deutschland vorkommende Arten, darunter die Europäische Sumpfschildkröte, sind europarechtlich geschützt und immer planungsrelevant und einige weitere bedingt planungsrelevant. Daher führen wir seit Jahren Reptilienerfassungen nach Standardmethoden im Rahmen von Planungen und Eingriffsvorhaben durch.

Avifauna
Vögel sind in Deutschland über das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und die EU-Vogelschutzrichtlinie (Anhang I) geschützt. In Deutschland kommen über 100 Arten des Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie vor, die unter strengem EU-Schutz stehen und bei Vorhaben berücksichtigt werden müssen. Wir verfügen über eine langjährige Expertise bei der Erfassung der Avifauna nach Methodenstandard. Wir bieten u.a. Brutvogelkartierung, Horstkartierung, Baumhöhlenerfassung, Rastvogelerfassung und Wasservogelzählungen.
